Die im nachfolgenden Text sprachlich vereinfachte Bezeichnungen in männlicher Form bezieht sich in gleicher Weise auf Frauen und Männer.
§ 1 Mitgliedschaft
Mitglieder der Jugendabteilung des „SC Husen-Kurl 1919/28 e. V." sind alle Kinder und Jugendlichen und Erwachsene, soweit sie am Spielbetrieb der Junioren teilnehmen, sowie die gewählten und/oder berufenen Mitarbeiter der Jugendabteilung.
Die Jugendabteilung des SC Husen-Kurl führt und verwaltet sich selbständig und entscheidet über die Verwendung der ihr zur Verfügung stehenden Mittel im Rahmen der Budgetplanung des Vereins.
§ 2 Aufgaben der Jugendabteilung
- a) Förderung des Sports als Teil der Jugendarbeit
- b) Förderung der Jugendhilfe
- c) Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung
- d) Förderung internationaler Gesinnung
- e) Zusammenarbeit mit dem Vorstand und den anderen Abteilungen des Vereins
- f) Zusammenarbeit mit anderen öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe sowie Bildungseinrichtungen
§ 3 Organe
Organe der Vereinsjugend des SC Husen-Kurl sind:
- die Jugendversammlung
- der Ressortleiter Jugend (Mitglied des Gesamtvorstandes)
§ 4 Die Jugendversammlung
Die Jugendversammlung ist das höchste Organ der Jugendabteilung. Er besteht aus allen Mitgliedern der Fußball Jugendabteilung. Es gibt ordentliche und außerordentliche Jugendtage.
Der ordentliche Jugendtag findet jährlich vor der Mitgliederversammlung des Hauptvereins statt.
Anträge müssen spätestens 7 Tage vor dem Versammlungstermin in schriftlicher Form dem Vorstand vorliegen.
- a) Die Jugendversammlung wird vom Ressortleiter Jugend spätestens 10 Tage vorher öffentlich, unter Angabe der Tagesordnung einberufen.
- b) Ein außerordentlicher Jugendtag findet statt, wenn der Gesamtvorstand dies beschließt oder wenn 20% der stimmberechtigten Mitglieder der Jugend es schriftlich unter Angabe der Gründe beim Gesamtvorstand beantragt. (Abs. a) gilt entsprechend)
- c) Der Jugendtag ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der Erschienenen beschlussfähig.
- d) Bei Abstimmungen und Wahlen genügt die einfache Mehrheit der gültig abgegebenen Stimmen.
- e) Die Mitglieder der Jugendabteilung, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, haben Stimmrecht. Dieses kann nur persönlich ausgeübt werden.
- f) Der Jugendtag wird mit folgender, festgelegter Tagesordnung durchgeführt:
- Protokollierung der Anwesenden
- Begrüßung und Eröffnung der Jugendversammlung
- Verlesung des Versammlungsprotokolls der letzten Versammlung
- Bericht des Ressortleiters Jugend
- Beschlussfassung über vorliegende Anträge
- Neuwahlen in den Jahren mit ungerader Endzahl der:
- Ressortleiter Jugend
- 3 Jugendvertreter
- Verschiedenes
§ 5 Aufgaben Ressortleiter Jugend
- a) Der Ressortleiter Jugend vertritt die Interessen der Jugend nach innen und außen. Er ist Mitglied des Gesamtvorstandes. Er ist zuständig für die Mittelverwendung.
- b) Der Ressortleiter Verwaltung unterstützt den Ressortleiter Jugend und ist verantwortlich für den Schriftverkehr der Jugendabteilung, die Organisation der Spieltage sowie alle Tätigkeiten in Zusammenhang mit der Spielberechtigung der Jugendspieler (Passwesen). Außerdem ist er verantwortlich für die Einweisung neuer Trainer in das Thema DFBnet.
- c) Der Ressortleiter Jugend ist verantwortlich für die Verpflichtung geeigneter Trainer und Mannschaftsbetreuer für die einzelnen Jugendmannschaften. Dies geschieht in Abstimmung mit dem Gesamtvorstand. Außerdem ist er Ansprechpartner für die Spieler, Eltern, Trainer und Mannschaftsbetreuer der einzelnen Jugendmannschaften in allen sportlichen und organisatorischen Fragen.
- d) Der Ressortleiter Jugend hat die Möglichkeit bestimmte Aufgaben an andere Mitglieder des Gesamtvorstandes oder Ressort-/Bereichsleiter (z.B. Bereichsleiter Qualifizierung) zu delegieren bzw. die Mithilfe bei der Bewältigung bestimmter Aufgaben in Anspruch zu nehmen.
§ 6 Aufgaben Jugendvertreter
Die Jugendvertreter sind das Bindeglied zwischen den aktiven Jugendlichen und den Organen der Vereinsjugend. Gewählt werden kann jeder dem SC Husen-Kurl angehörige Jugendliche, der am Vereinsjugendtag das 14. Lebensjahr vollendet hat.
- a) Planung und Organisation von gemeinsamen Vorhaben.
- b) Ansprechpartner für Jugendspieler.
- c) Vertretung der Interessen von Jugendspielern.
- d) Einbringen von Anregungen, Ideen und Kritik.
- e) Unterstützung der Durchführung von Veranstaltungen und Turnieren.
§ 7 Jugend Leitlinien
In den Jugend Leitlinien sind die Ziele zur Förderung des Kinder- und Jugendfußballs beschrieben. Sie ist ein wichtiger Teil der Jugendordnung.
§ 8 Kinder- und Jugendschutz
Der SC Husen-Kurl hat ein Präventionskonzept zum Schutz der Kinder und Jugendlichen gegen jedwede Art der Gewalt im Verein in Form einer Ordnung erstellt und beschlossen. Mitgeltende Unterlagen sind:
- a) Verhaltenskodex für Vorstandsmitglieder, Trainer und Betreuer
- b) Verhaltensregeln für Trainer und Betreuer
- c) Verhaltensregeln für „Teamplayer"
- d) Verhaltensregeln für „Eltern am Spielfeldrand"
Die Umsetzung aller Maßnahmen und die Aufrechterhaltung der verabschiedeten Kinder- und Jugendschutzmaßnahmen haben äußerste Priorität.
§ 9 Änderung der Jugendordnung
Änderungen der Jugendordnung können nur vom Gesamtvorstand beschlossen werden.